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Berufsunfähigkeitsversicherung für Nicht-Erwerbstätige
Es klingt zunächst wie ein Widerspruch: Gegen Berufsunfähigkeit absichern, obwohl man nicht erwerbstätig ist? Bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Das kann durchaus Sinn machen.
Bei erwerbstätigen Personen ist die Expertenmeinung einhellig: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht nicht nur Sinn, sondern ist letztlich unbedingt notwendig, wenn man nicht riskieren will, eines Tages beim Hartz-IV-Amt anzuklopfen. Schließlich entfällt bei Berufsunfähigkeit das gesamte Arbeitseinkommen - ggf. sogar das gesamte Familieneinkommen. Wer also hier eine Versicherung abschließt, kommt dringendem Expertenrat nach. Aber wie verhält es sich mit Personen, die gar kein Geld verdienen? Macht hier eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn?
Hausfrauen und die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
Kommen wir zur Personengruppe Hausfrau oder Hausmann: Da diese Gruppe mit ihrer Tätigkeit kein Geld verdient, gilt sie nicht als erwerbstätig. Wohl aber ist sie berufstätig. Was also könnte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abfedern? Nehmen wir den Fall an, eine Hausfrau, die den Haushalt einer großen Familie "schmeißt", erkrankt, so dass sie ihren Job auf lange Sicht nicht mehr ausüben kann. Sie ist dann praktisch berufsunfähig. Jetzt müsste ihre Arbeit eine andere Person erledigen: zum Beispiel eine Haushaltshilfe. Oder auch ihr Ehemann, der dafür seinen Hauptberuf auf eine Teilzeitbeschäftigung verkürzt. Beide Varianten kosten Geld. Und genau hier setzen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Hausfrauen, die es folglich wirklich gibt, an. Sie versichern auf der Basis von Kosten, die für eine professionelle Haus- und Familienpflegerin entstehen.
Für Studenten gibt es spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen
Eine andere Gruppe Nichterwerbstätiger, die einen Beruf ausüben, sind die Studenten. Auch hier hat sich die Versicherungsbranche etwas einfallen lassen. Einige Versicherungen stellen hier Policen zur Verfügung, bei denen eine Rente gezahlt wird, wenn der Beruf, welcher aus dem Studienfach naturgemäß resultiert, nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Höhe der Rente richtet sich dann zum Beispiel nach der in der Branche üblichen Vergütung. Andere Versicherer gehen nicht so weit. Sie zahlen nur im Falle einer Erwerbsunfähigkeit; also nur dann, wenn der Student aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls gar keinen Beruf mehr ausüben kann.
Drucken | 22-10-2007, 10:10:00 | 1plus
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